Das Europäische Netzwerk für Menschenrechte und Demokratie e.V. (EuNet-HRD) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Minasyan und andere gegen Armenien.
Der EGMR hat die Rechte von LGBTI-Opfern homophober und transphober Hassrede anerkannt. Der Fall, der von 14 armenischen Menschenrechtsverteidigern ins Leben gerufen wurde, zeigt das Versagen der armenischen Gerichte auf, diskriminierende Sprache und Aufstachelung in Zeitungsartikeln von 2014 zu ahnden.
Der EGMR stellte Verstöße gegen Artikel 8 und Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest und entschied, dass die Veröffentlichungen Hass und Feindseligkeit gegen die LGBTI-Gemeinschaft schürten.
EuNet-HRD betont die Notwendigkeit, dass Staaten gegen Hassrede aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität vorgehen müssen. Das Urteil setzt einen bedeutenden Präzedenzfall und fordert die armenischen Behörden auf, homophobe und transphobe Hassrede anzuerkennen und wirksame gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der LGBTI-Gemeinschaft zu ergreifen.
ℹ️ Weitere Information: www.pinkarmenia.org